+32. Die Kreditinstitute sollten die regelmäßige Einholung von Meinungen von Sachverständigen der …

32. Die Kreditinstitute sollten die regelmäßige Einholung von Meinungen von Sachverständigen der …

Die Kreditinstitute sollten die regelmäßige Einholung von Meinungen von Sachverständigen der Risikomanagement- und der Kontrollfunktion des Instituts oder von externen Quellen zu ihren operativen Kapazitäten zur Steuerung notleidender Risikopositionen in Betracht ziehen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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