+36. Die Strategie für notleidende Risikopositionen sollte mindestens zeitliche Vorgaben für …

36. Die Strategie für notleidende Risikopositionen sollte mindestens zeitliche Vorgaben für …

Die Strategie für notleidende Risikopositionen sollte mindestens zeitliche Vorgaben für quantitative NPE-Ziele und Ziele für Rettungserwerbe umfassen, die gegebenenfalls durch einen entsprechenden umfassenden Implementierungsplan ergänzt werden. Der Entwicklung der Strategie für notleidende Risikopositionen sollte ein Selbsteinschätzungsverfahren und eine Analyse des Spektrums der verfügbaren strategischen Optionen für ihre Umsetzung zugrunde liegen. Die Strategie für notleidende Risikopositionen und der Implementierungsplan sollten vom Leitungsorgan definiert und genehmigt sowie mindestens jährlich überprüft werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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