+4.3 Entwicklung der Strategie für notleidende Risikopositionen
---+36. Die Strategie für notleidende Risikopositionen sollte mindestens zeitliche Vorgaben für …
---+4.3.1 Umsetzungsoptionen
------+37. Die Kreditinstitute sollten in Betracht ziehen, eine Kombination aus Strategien und …
------+38. Die Kreditinstitute sollten mittel- und langfristige Strategieoptionen zum Abbau von …
------+39. Wenn ein Kreditinstitut den Schluss zieht, dass keine der vorstehenden Optionen mittel- bis …
------+40. Von Kreditinstituten, die komplexe Prozesse wie NPE-Risikotransfers und …
---+4.3.2 Ziele
------+41. Bevor die Kreditinstitute ihre kurz- bis mittelfristigen Ziele festlegen, sollten sie eine …
------+42. Die Kreditinstitute sollten zumindest klar definierte, realistische und dennoch ambitionierte …
------+43. Die Kreditinstitute sollten die Zielwerte wie folgt festlegen: a) nach Zeithorizonten …
------+44. Die Ziele der Kreditinstitute in Bezug auf notleidende Risikopositionen sollten wenigstens den …
------+45. Die NPE-Zielwerte sollten mit den detaillierteren operativen Zielvorgaben abgestimmt werden. …
---+4.3.3 Implementierungsplan
------+46. Die Strategie des Kreditinstituts für notleidende Risikopositionen sollte durch einen vom …
------+47. Der NPE-Implementierungsplan sollte mindestens Folgendes umfassen: a) eindeutige, zeitliche …
------+48. Beim Implementierungsplan sollte ein besonderer Schwerpunkt auf interne Faktoren gelegt werden …
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4.3 Entwicklung der Strategie für notleidende Risikopositionen
4.3 Entwicklung der Strategie für notleidende Risikopositionen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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36. Die Strategie für notleidende Risikopositionen sollte mindestens zeitliche Vorgaben für …
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Die Strategie für notleidende Risikopositionen sollte mindestens zeitliche Vorgaben für quantitative NPE-Ziele und Ziele für Rettungserwerbe umfassen, die gegebenenfalls durch einen entsprechenden umfassenden Implementierungsplan ergänzt werden. Der Entwicklung der Strategie für notleidende Risikopositionen sollte ein Selbsteinschätzungsverfahren und eine Analyse des Spektrums der verfügbaren strategischen Optionen für ihre Umsetzung zugrunde liegen. Die Strategie für notleidende Risikopositionen und der Implementierungsplan sollten vom Leitungsorgan definiert und genehmigt sowie mindestens jährlich überprüft werden.
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4.3.1 Umsetzungsoptionen
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4.3.1 Umsetzungsoptionen
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4.3.2 Ziele
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4.3.2 Ziele
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4.3.3 Implementierungsplan
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4.3.3 Implementierungsplan
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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