+52. Die Kreditinstitute sollten sämtliche maßgeblichen Mitarbeiter, im Einklang mit dem Ansatz für …
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52. Die Kreditinstitute sollten sämtliche maßgeblichen Mitarbeiter, im Einklang mit dem Ansatz für …
Die Kreditinstitute sollten sämtliche maßgeblichen Mitarbeiter, im Einklang mit dem Ansatz für die Gesamtstrategie des Instituts und insbesondere seiner Risikostrategie im Sinne von Artikel 76 der Richtlinie 2013/36/EU, über die wichtigsten Komponenten der Strategie für notleidende Risikopositionen informieren. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die Umsetzung der Strategie für notleidende Risikopositionen weitreichende Veränderungen der Geschäftsabläufe mit sich führt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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