+4.5 Einbindung der Strategie für notleidende Risikopositionen
---+51. Da die Umsetzung und Durchführung der Strategie für notleidende Risikopositionen viele …
---+52. Die Kreditinstitute sollten sämtliche maßgeblichen Mitarbeiter, im Einklang mit dem Ansatz für …
---+53. Die Kreditinstitute sollten die Rollen, Verantwortlichkeiten und formalen Berichtswege für die …
---+54. Mitarbeitern und Angehörigen des Managements, die an der NPE-Abwicklung beteiligt sind, sollten …
---+55. Sämtliche maßgeblichen Bestandteile der Strategie für notleidende Risikopositionen sollten …
---+56. Die Strategie für notleidende Risikopositionen sollte vollständig in den Risikomanagementrahmen …
---+57. Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die Ausformulierung und Umsetzung der Strategie …

4.5 Einbindung der Strategie für notleidende Risikopositionen

4.5 Einbindung der Strategie für notleidende Risikopositionen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
51. Da die Umsetzung und Durchführung der Strategie für notleidende Risikopositionen viele …

Da die Umsetzung und Durchführung der Strategie für notleidende Risikopositionen viele verschiedene Bereiche des Kreditinstituts betreffen und von diesen abhängig sein werden, sollte sie in die Prozesse auf allen Organisationsebenen eingebunden werden. Hierzu zählen strategische und operative Prozesse, einschließlich des Risikoausschusses im Sinne von Artikel 76 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU.

52. Die Kreditinstitute sollten sämtliche maßgeblichen Mitarbeiter, im Einklang mit dem Ansatz für …

Die Kreditinstitute sollten sämtliche maßgeblichen Mitarbeiter, im Einklang mit dem Ansatz für die Gesamtstrategie des Instituts und insbesondere seiner Risikostrategie im Sinne von Artikel 76 der Richtlinie 2013/36/EU, über die wichtigsten Komponenten der Strategie für notleidende Risikopositionen informieren. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die Umsetzung der Strategie für notleidende Risikopositionen weitreichende Veränderungen der Geschäftsabläufe mit sich führt.

53. Die Kreditinstitute sollten die Rollen, Verantwortlichkeiten und formalen Berichtswege für die …

Die Kreditinstitute sollten die Rollen, Verantwortlichkeiten und formalen Berichtswege für die Umsetzung der Strategie und des Implementierungsplans für notleidende Risikopositionen klar definieren und dokumentieren.

54. Mitarbeitern und Angehörigen des Managements, die an der NPE-Abwicklung beteiligt sind, sollten …

Mitarbeitern und Angehörigen des Managements, die an der NPE-Abwicklung beteiligt sind, sollten individuell (oder als Team) klare Ziele und Anreize gesetzt werden, die darauf ausgerichtet sind, die in der Strategie für notleidende Risikopositionen und dem Implementierungsplan gesetzten Zielvorgaben zu erreichen. Die zugehörige Vergütungspolitik, die Kriterien für das berufliche Fortkommen und der Leistungsüberwachungsrahmen sollten die NPE-Zielwerte berücksichtigen, um den vollen Einsatz der Mitarbeiter und des Managements beim Abbau der notleidenden Risikopositionen sicherzustellen, und zudem der fairen Behandlung der Verbraucher Rechnung tragen. Das Anreizsystem für Mitarbeiter und Angehörige des Managements in den für die Kreditvergabe/das Kreditgeschäft zuständigen Geschäftsbereichen sollte auch die Ergebnisse der Abwicklungsmaßnahmen und die Qualität der Risikopositionen des Kreditinstituts berücksichtigen, um die Anreize für das Eingehen übermäßiger Risiken zu verringern. Im Hinblick auf Risikopositionen des Privatkundengeschäfts sollte diese Vergütungspolitik im Einklang mit den EBA-Leitlinien zu Vergütungspolitik und -praktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Erbringung von Bankprodukten und -dienstleistungen im Privatkundengeschäft entwickelt werden.12


12 Leitlinien zu Vergütungspolitik und -praktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Erbringung von Bankprodukten und -dienstleistungen im Privatkundengeschäft (EBA/GL/2016/06).

55. Sämtliche maßgeblichen Bestandteile der Strategie für notleidende Risikopositionen sollten …

Sämtliche maßgeblichen Bestandteile der Strategie für notleidende Risikopositionen sollten vollumfänglich mit dem Geschäftsplan und der Finanzplanung in Einklang gebracht und darin integriert werden. Dies schließt alle maßgeblichen Kosten in Verbindung mit der Umsetzung des Implementierungsplans und potenzielle Verluste aus NPE-Abwicklungsmaßnahmen ein.

56. Die Strategie für notleidende Risikopositionen sollte vollständig in den Risikomanagementrahmen …

Die Strategie für notleidende Risikopositionen sollte vollständig in den Risikomanagementrahmen eingebunden sein. Den folgenden Aspekten sollte dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden:

  • a) ICAAP:13 Sämtliche relevanten Komponenten der Strategie für notleidende Risikopositionen sollten vollständig mit dem ICAAP abgestimmt und in diesen integriert werden. Die Kreditinstitute sollten eine quantitative und eine qualitative Beurteilung der NPE-Entwicklungen unter normalen sowie unter Stressbedingungen vornehmen und dabei auch die Auswirkungen auf die Kapitalplanung berücksichtigen.
  • b) Rahmen für die Risikobereitschaft (RAF):14 Der Rahmen für die Risikobereitschaft und die Strategien für notleidende Risikopositionen sind eng miteinander verknüpft. In diesem Zusammenhang sollten vom Leitungsorgan genehmigte, klar definierte RAF-Kennzahlen und -Grenzwerte festgelegt werden, die in Einklang mit den wichtigsten Elementen und Zielvorgaben der Strategie für notleidende Risikopositionen stehen.
  • c) Sanierungsplan:15 Sind NPE-bezogene Indikatorwerte und Maßnahmen Teil des Sanierungsplans, so sollten die Kreditinstitute sicherstellen, dass diese in Einklang mit den Zielvorgaben der NPE-Strategie und dem Implementierungsplan stehen.

13 Im Sinne der Definition nach Artikel 108 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, (ABl. L 176, 27.6.2013, S. 338).

14 Wie im Dokument „Principles for an effective risk appetite framework“ (Grundsätze für eine wirksame Steuerung der Risikobereitschaft) des Finanzstabilitätsrates beschrieben.

15 Wie gemäß der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173, 12.6.2014, S. 190) erforderlich.

57. Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die Ausformulierung und Umsetzung der Strategie …

Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die Ausformulierung und Umsetzung der Strategie für notleidende Risikopositionen und des Implementierungsplans durch die Risikokontrollfunktionen streng kontrolliert und überwacht werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/