+72. Verwaltung von Rettungserwerben (oder anderen Vermögenswerten aus notleidenden …
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72. Verwaltung von Rettungserwerben (oder anderen Vermögenswerten aus notleidenden …
Verwaltung von Rettungserwerben (oder anderen Vermögenswerten aus notleidenden Risikopositionen): Die Inbesitznahme von Sicherheiten beginnt im Allgemeinen, nachdem andere Versuche des Kreditinstituts, die ausstehenden Beträge einzuziehen, gescheitert sind. Das Kreditinstitut sollte über eine Richtlinie verfügen, die das Verfahren zur Inbesitznahme von Vermögenswerten beschreibt und insbesondere die Schritte zur Einziehung und Bewertung der Sicherheit sowie zur Verwertung der verschiedenen Arten von Sicherheiten auf geeignetem Wege umfasst.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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