+87. Das Leitungsorgan sollte für die Einrichtung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …

87. Das Leitungsorgan sollte für die Einrichtung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …

Das Leitungsorgan sollte für die Einrichtung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollrahmens zuständig sein. Insbesondere sollten wirksame und effiziente interne Kontrollverfahren für das Rahmenkonzept zur NPE-Abwicklung eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die NPE-Strategie und der Implementierungsplan mit der Gesamtgeschäftsstrategie des Kreditinstituts – einschließlich der NPE-Strategie und des Implementierungsplans – und seiner Risikobereitschaft in Einklang stehen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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