+87. Das Leitungsorgan sollte für die Einrichtung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …
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87. Das Leitungsorgan sollte für die Einrichtung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …
Das Leitungsorgan sollte für die Einrichtung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollrahmens zuständig sein. Insbesondere sollten wirksame und effiziente interne Kontrollverfahren für das Rahmenkonzept zur NPE-Abwicklung eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die NPE-Strategie und der Implementierungsplan mit der Gesamtgeschäftsstrategie des Kreditinstituts – einschließlich der NPE-Strategie und des Implementierungsplans – und seiner Risikobereitschaft in Einklang stehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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