+104. Die Kreditinstitute sollten die relativen und absoluten Bestände an notleidenden und …

104. Die Kreditinstitute sollten die relativen und absoluten Bestände an notleidenden und …

Die Kreditinstitute sollten die relativen und absoluten Bestände an notleidenden und gestundeten Risikopositionen sowie die Rettungserwerbe (oder anderen Vermögenswerten aus NPE-Maßnahmen) und jungen Zahlungsrückstände in ihren Büchern überwachen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/