+5.4.1 NPE-Messgrößen
---+104. Die Kreditinstitute sollten die relativen und absoluten Bestände an notleidenden und …
---+105. Die Kreditinstitute sollten diese Überwachungsmaßnahmen auf Transaktions-/Kreditnehmerebene …
---+106. Die Kreditinstitute sollten die Höhe der Wertminderungen der notleidenden Risikopositionen …
---+107. Die Kreditinstitute sollten die Indikatoren zur NPE-Quote und zur Deckung auch als …
---+108. Die Kreditinstitute sollten ihre Abweichungen vom Budget überwachen, damit das Leitungsorgan …
---+109. Die regelmäßige Berichterstattung an das Leitungsorgan sollte auch wichtige Zahlen zu den …
---+110. Die Kreditinstitute sollten abwägen, ob die Erstellung von Migrationsmatrizen sinnvoll sein …
---+111. Die Kreditinstitute sollten die Migrationsraten und die Qualität der nicht notleidenden …
---+112. Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus …
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5.4.1 NPE-Messgrößen
5.4.1 NPE-Messgrößen
1. Übersicht
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Regulierung |
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104. Die Kreditinstitute sollten die relativen und absoluten Bestände an notleidenden und …
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Die Kreditinstitute sollten die relativen und absoluten Bestände an notleidenden und gestundeten Risikopositionen sowie die Rettungserwerbe (oder anderen Vermögenswerten aus NPE-Maßnahmen) und jungen Zahlungsrückstände in ihren Büchern überwachen.
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105. Die Kreditinstitute sollten diese Überwachungsmaßnahmen auf Transaktions-/Kreditnehmerebene …
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Die Kreditinstitute sollten diese Überwachungsmaßnahmen auf Transaktions-/Kreditnehmerebene oder gegebenenfalls auf Portfolio- oder Teilportfolioebene durchführen und dabei Aspekte wie Geschäftsfeld, Kreditnehmersegment, geografische Region, Produkte, Konzentrationsrisiken, Grad der Besicherung, Art der Sicherheiten und Kapitaldienstfähigkeit berücksichtigen.
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106. Die Kreditinstitute sollten die Höhe der Wertminderungen der notleidenden Risikopositionen …
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Die Kreditinstitute sollten die Höhe der Wertminderungen der notleidenden Risikopositionen überwachen, um dem Leitungsorgan umfassende Informationen zur Deckung bereitstellen zu können. Die Analyse sollte Daten auf aggregierter Ebene sowie der Ebenen der verschiedenen NPE-Portfolios umfassen. Die NPE-Portfolios sollten anhand von Aspekten wie der Art der Risikoposition, einschließlich ob besichert/unbesichert, der Art der Sicherheit und der Garantien, der geografischen Region, der Zahl der Jahre seit NPE-Einstufung, des Zeitraums bis zur Verwertung und der Anwendung des Going-Concern- bzw. des Gone-Concern-Ansatzes, gebildet werden. Auch Veränderungen hinsichtlich der Deckung sollten beobachtet werden; eine abnehmende Deckung sollte klar erläutert werden.
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107. Die Kreditinstitute sollten die Indikatoren zur NPE-Quote und zur Deckung auch als …
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Die Kreditinstitute sollten die Indikatoren zur NPE-Quote und zur Deckung auch als Vergleichsmaßstab gegenüber den verfügbaren Indikatoren von Wettbewerbern heranziehen, damit sich das Leitungsorgan ein klares Bild von der Wettbewerbssituation und eventuellen Mängeln machen kann.
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108. Die Kreditinstitute sollten ihre Abweichungen vom Budget überwachen, damit das Leitungsorgan …
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Die Kreditinstitute sollten ihre Abweichungen vom Budget überwachen, damit das Leitungsorgan die Faktoren für bedeutsame Planabweichungen nachvollziehen kann.
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109. Die regelmäßige Berichterstattung an das Leitungsorgan sollte auch wichtige Zahlen zu den …
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Die regelmäßige Berichterstattung an das Leitungsorgan sollte auch wichtige Zahlen zu den NPE-Zugängen und -Abgängen umfassen, einschließlich der Übertragung von/nach NPE, notleidenden gestundeten Risikopositionen, notleidenden Risikopositionen im Bewährungszeitraum, nicht notleidenden gestundeten Risikopositionen und jungen Zahlungsrückständen (≤ 90 Verzugstage).
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110. Die Kreditinstitute sollten abwägen, ob die Erstellung von Migrationsmatrizen sinnvoll sein …
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Die Kreditinstitute sollten abwägen, ob die Erstellung von Migrationsmatrizen sinnvoll sein könnte, die den Zugang von Risikopositionen in die Kategorie notleidend sowie den Abgang von Risikopositionen aus dieser Kategorie abbilden.
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111. Die Kreditinstitute sollten die Migrationsraten und die Qualität der nicht notleidenden …
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Die Kreditinstitute sollten die Migrationsraten und die Qualität der nicht notleidenden Risikopositionen monatlich schätzen, um einer Verschlechterung der Portfolioqualität durch die Priorisierung und zeitnahe Ergreifung entsprechender Maßnahmen entgegenwirken zu können. Migrationsmatrizen können weiter nach Art der Risikoposition (Hypothek im Privatkundengeschäft, Verbraucherkredit, Immobilienkredit), nach Geschäftsbereich oder nach sonstigen Portfoliosegmenten aufgeschlüsselt werden, um festzustellen, ob die treibenden Faktoren für die Zu-/Abgänge einem bestimmten Portfoliosegment zuzuordnen sind.
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112. Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus …
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Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus internen Scoring-Systemen) und externe Informationen (z. B. von Ratingagenturen, Auskunfteien, spezialisierten sektorbezogenen Recherchen oder gesamtwirtschaftlichen Indikatoren für bestimmte geografische Regionen) nutzen und sich auf einen bestimmten Beobachtungszeitpunkt oder -zeitraum beziehen. Anhang 3 enthält Beispiele für solche internen und externen Informationen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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