+106. Die Kreditinstitute sollten die Höhe der Wertminderungen der notleidenden Risikopositionen …
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106. Die Kreditinstitute sollten die Höhe der Wertminderungen der notleidenden Risikopositionen …
Die Kreditinstitute sollten die Höhe der Wertminderungen der notleidenden Risikopositionen überwachen, um dem Leitungsorgan umfassende Informationen zur Deckung bereitstellen zu können. Die Analyse sollte Daten auf aggregierter Ebene sowie der Ebenen der verschiedenen NPE-Portfolios umfassen. Die NPE-Portfolios sollten anhand von Aspekten wie der Art der Risikoposition, einschließlich ob besichert/unbesichert, der Art der Sicherheit und der Garantien, der geografischen Region, der Zahl der Jahre seit NPE-Einstufung, des Zeitraums bis zur Verwertung und der Anwendung des Going-Concern- bzw. des Gone-Concern-Ansatzes, gebildet werden. Auch Veränderungen hinsichtlich der Deckung sollten beobachtet werden; eine abnehmende Deckung sollte klar erläutert werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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