+111. Die Kreditinstitute sollten die Migrationsraten und die Qualität der nicht notleidenden …

111. Die Kreditinstitute sollten die Migrationsraten und die Qualität der nicht notleidenden …

Die Kreditinstitute sollten die Migrationsraten und die Qualität der nicht notleidenden Risikopositionen monatlich schätzen, um einer Verschlechterung der Portfolioqualität durch die Priorisierung und zeitnahe Ergreifung entsprechender Maßnahmen entgegenwirken zu können. Migrationsmatrizen können weiter nach Art der Risikoposition (Hypothek im Privatkundengeschäft, Verbraucherkredit, Immobilienkredit), nach Geschäftsbereich oder nach sonstigen Portfoliosegmenten aufgeschlüsselt werden, um festzustellen, ob die treibenden Faktoren für die Zu-/Abgänge einem bestimmten Portfoliosegment zuzuordnen sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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