+115. Das Hauptziel von Stundungsmaßnahmen sollte die Rückführung des Kreditnehmers in einen …
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115. Das Hauptziel von Stundungsmaßnahmen sollte die Rückführung des Kreditnehmers in einen …
Das Hauptziel von Stundungsmaßnahmen sollte die Rückführung des Kreditnehmers in einen tragfähigen, nicht notleidenden Rückzahlungsstatus sein, wobei der fällige Betrag berücksichtigt und die erwarteten Verluste begrenzt werden sollten. Diese Ziele sollten berücksichtigen, wie wichtig die Sicherstellung der fairen Behandlung der Verbraucher ist, und mit sämtlichen anwendbaren Verbraucherschutzvorschriften vereinbar sein. Das Kreditinstitut sollte die Qualität der Stundungsmaßnahmen überwachen, um sicherzustellen, dass sie nicht zur Verzögerung von Wertminderungen oder zu der verspäteten Einschätzung führen, dass die Forderung uneinbringlich ist. Sowohl Stundungsmaßnahmen in Bezug auf nicht notleidende als auch in Bezug auf notleidende Forderungen sollten unter die Überwachung fallen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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