+119. Bei durch Sicherheiten oder andere Garantiearten besicherten Risikopositionen sollten die …
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119. Bei durch Sicherheiten oder andere Garantiearten besicherten Risikopositionen sollten die …
Bei durch Sicherheiten oder andere Garantiearten besicherten Risikopositionen sollten die Kreditinstitute den Zeitraum überwachen, der zur Abwicklung der Sicherheit oder zur Durchsetzung einer Garantie benötigt wird. Die Kreditinstitute sollten auch potenzielle Zwangsversteigerungsabschläge bei der Verwertung und die Entwicklungen an bestimmten Märkten (z. B. Immobilienmärkten) überwachen, um potenzielle Erlösquoten prognostizieren zu können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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