+120. Durch die Überwachung der Erlösquoten aus Inbesitznahmen und anderen Gerichtsverfahren sollten …

120. Durch die Überwachung der Erlösquoten aus Inbesitznahmen und anderen Gerichtsverfahren sollten …

Durch die Überwachung der Erlösquoten aus Inbesitznahmen und anderen Gerichtsverfahren sollten die Kreditinstitute besser beurteilen können, ob die Entscheidung für eine Inbesitznahme zu einem höheren Nettobarwert führt als die Gewährung einer Stundungsoption. Die Daten zu den Erlösquoten aus Inbesitznahmen sollten fortlaufend überwacht werden und in die Änderungen einfließen, die die Kreditinstitute möglicherweise an ihren Strategien für Einziehungen/Gerichtsverfahren vornehmen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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