+133. Bei der Tragfähigkeitsprüfung sollten die finanziellen Merkmale des Kreditnehmers und die zu …

133. Bei der Tragfähigkeitsprüfung sollten die finanziellen Merkmale des Kreditnehmers und die zu …

Bei der Tragfähigkeitsprüfung sollten die finanziellen Merkmale des Kreditnehmers und die zu dem betreffenden Zeitpunkt zu gewährende Stundungsmaßnahme berücksichtigt werden. Die Tragfähigkeitsprüfung sollte unabhängig davon erfolgen, auf welcher Grundlage die Stundung gewährt werden soll. Die verschiedenen Grundlagen für Stundungsmaßnahmen sind u. a. die Inanspruchnahme von vertraglichen Stundungsklauseln durch den Kreditnehmer, bilaterale Verhandlungen über die Stundung zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut und ein öffentliches Stundungsprogramm für alle in einer bestimmten Situation befindlichen Kreditnehmer.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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