+6.1.1 Tragfähige und nicht tragfähige Stundungsmaßnahmen
---+131. Die Kreditinstitute sollten zwischen tragfähigen Stundungsmaßnahmen, die zur Verringerung der …
---+132. Die Kreditinstitute sollten bei der Bewertung der Tragfähigkeit von Stundungsmaßnahmen die …
---+133. Bei der Tragfähigkeitsprüfung sollten die finanziellen Merkmale des Kreditnehmers und die zu …

6.1.1 Tragfähige und nicht tragfähige Stundungsmaßnahmen

6.1.1 Tragfähige und nicht tragfähige Stundungsmaßnahmen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
131. Die Kreditinstitute sollten zwischen tragfähigen Stundungsmaßnahmen, die zur Verringerung der …

Die Kreditinstitute sollten zwischen tragfähigen Stundungsmaßnahmen, die zur Verringerung der Risikoposition des Kreditnehmers beitragen, und nicht tragfähigen Stundungsmaßnahmen unterscheiden.

132. Die Kreditinstitute sollten bei der Bewertung der Tragfähigkeit von Stundungsmaßnahmen die …

Die Kreditinstitute sollten bei der Bewertung der Tragfähigkeit von Stundungsmaßnahmen die folgenden Faktoren berücksichtigen:

  • a) Das Kreditinstitut kann (anhand objektiv verifizierbarer Belege) nachweisen, dass sich der Kreditnehmer die Stundungslösung leisten kann und somit die vollständige Rückzahlung erwartet wird.
  • b) Der Ausgleich von Zahlungsrückständen ist vollständig oder nahezu vollständig berücksichtigt, und mittel- bis langfristig ist eine bedeutsame Verringerung des Kreditsaldos des Kreditnehmers zu erwarten.
  • c) Wurden bereits zuvor Stundungslösungen, einschließlich langfristiger Stundungsmaßnahmen, gewährt, so sollte das Kreditinstitut für zusätzliche interne Kontrollen sorgen, die sicherstellen, dass diese anschließende Stundung den nachstehend aufgeführten Tragfähigkeitskriterien entspricht. Diese Kontrollen sollten mindestens dafür sorgen, dass die Risikokontrollfunktion vorab ausdrücklich über die betreffenden Fälle in Kenntnis gesetzt wird. Darüber hinaus sollte die ausdrückliche Genehmigung des zuständigen obersten Beschlussorgans eingeholt werden.
  • d) Stundungsmaßnahmen mit kurzfristiger Dauer werden vorübergehend angewandt und das Kreditinstitut kann anhand objektiv verifizierbarer Belege nachweisen, dass der Kreditnehmer nach dem Ablauf der kurzfristigen vorübergehenden Vereinbarung in der Lage ist, den ursprünglichen oder geänderten Betrag, d. h. den vollständigen Kreditbetrag samt sämtlicher Zinsen, zurückzuzahlen.
  • e) Die Maßnahme führt nicht dazu, dass für dieselbe Risikoposition mehrere aufeinanderfolgende Stundungsmaßnahmen gewährt werden.
133. Bei der Tragfähigkeitsprüfung sollten die finanziellen Merkmale des Kreditnehmers und die zu …

Bei der Tragfähigkeitsprüfung sollten die finanziellen Merkmale des Kreditnehmers und die zu dem betreffenden Zeitpunkt zu gewährende Stundungsmaßnahme berücksichtigt werden. Die Tragfähigkeitsprüfung sollte unabhängig davon erfolgen, auf welcher Grundlage die Stundung gewährt werden soll. Die verschiedenen Grundlagen für Stundungsmaßnahmen sind u. a. die Inanspruchnahme von vertraglichen Stundungsklauseln durch den Kreditnehmer, bilaterale Verhandlungen über die Stundung zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut und ein öffentliches Stundungsprogramm für alle in einer bestimmten Situation befindlichen Kreditnehmer.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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