+139. Die Kreditinstitute sollten Indikatoren für Stundungsmaßnahmen im Rahmen der Überwachung nach …
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139. Die Kreditinstitute sollten Indikatoren für Stundungsmaßnahmen im Rahmen der Überwachung nach …
Die Kreditinstitute sollten Indikatoren für Stundungsmaßnahmen im Rahmen der Überwachung nach aussagekräftigen Kriterien aufschlüsseln, beispielsweise nach der Art und Länge der Zahlungsrückstände, der Art der Risikoposition, der Wahrscheinlichkeit einer Erholung, dem Volumen der Risikopositionen oder dem Gesamtbetrag der Risikopositionen gegenüber demselben Kreditnehmer oder verbundenen Kunden und der Zahl der Stundungslösungen, die in der Vergangenheit zur Anwendung kamen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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