+148. Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen als „unlikely to pay“ ausweisen (d. h. es als …
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148. Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen als „unlikely to pay“ ausweisen (d. h. es als …
Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen als „unlikely to pay“ ausweisen (d. h. es als unwahrscheinlich ansehen, dass die Risikoposition beglichen wird) und Hinweise für die Unwahrscheinlichkeit des Begleichens in Übereinstimmung mit Abschnitt 5 der EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition identifizieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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