+148. Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen als „unlikely to pay“ ausweisen (d. h. es als …

148. Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen als „unlikely to pay“ ausweisen (d. h. es als …

Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen als „unlikely to pay“ ausweisen (d. h. es als unwahrscheinlich ansehen, dass die Risikoposition beglichen wird) und Hinweise für die Unwahrscheinlichkeit des Begleichens in Übereinstimmung mit Abschnitt 5 der EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition identifizieren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/