+7.2 Hinweise für die Unwahrscheinlichkeit des Begleichens von Risikopositionen
---+148. Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen als „unlikely to pay“ ausweisen (d. h. es als …
---+149. Die Kreditinstitute sollten die Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer überwachen. Bei …
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7.2 Hinweise für die Unwahrscheinlichkeit des Begleichens von Risikopositionen
7.2 Hinweise für die Unwahrscheinlichkeit des Begleichens von Risikopositionen
1. Übersicht
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Regulierung |
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148. Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen als „unlikely to pay“ ausweisen (d. h. es als …
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Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen als „unlikely to pay“ ausweisen (d. h. es als unwahrscheinlich ansehen, dass die Risikoposition beglichen wird) und Hinweise für die Unwahrscheinlichkeit des Begleichens in Übereinstimmung mit Abschnitt 5 der EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition identifizieren.
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149. Die Kreditinstitute sollten die Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer überwachen. Bei …
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Die Kreditinstitute sollten die Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer überwachen. Bei Kreditnehmern im Firmenkundengeschäft sollte dies mindestens jährlich und zu wichtigen Berichtsterminen, an denen Finanzdaten zur Verfügung stehen, beurteilt werden. Die Kreditinstitute sollten die neusten Finanzinformationen von Kreditnehmern im Firmenkundengeschäft zeitnah erheben. Werden die Informationen nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist bereitgestellt, so kann dies als schlechtes Zeichen für die Bonität des Kreditnehmers gewertet werden. Im Fall von Kreditnehmern, die nicht zum Firmenkundengeschäft gehören, sollten die Kreditinstitute das Zahlungsverhalten und jegliche Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten, die eine Auswirkung auf die Rückzahlungsfähigkeit haben können, überwachen. Bei Kunden auf einer Watchlist oder mit einem schlechten Rating sollten je nach Wesentlichkeit, Portfolio und finanzieller Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers häufigere Prüfungen durchgeführt werden. Die regelmäßige Bewertung der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers sollte auch für endfällige Kredite gelten, da diese Kredite mit einem höheren Risiko verbunden sind als Kredite mit regelmäßigen Tilgungszahlungen und die fortlaufende Zahlung der fälligen Zinsbeträge durch den Kreditnehmer keinen hinreichenden Grund für die Annahme darstellt, dass der Gesamtkreditbetrag am Ende der Laufzeit getilgt wird.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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