+164. Die Kreditinstitute sollten angemessene Mechanismen und Verfahren in Übereinstimmung mit …

164. Die Kreditinstitute sollten angemessene Mechanismen und Verfahren in Übereinstimmung mit …

Die Kreditinstitute sollten angemessene Mechanismen und Verfahren in Übereinstimmung mit Abschnitt 8 der EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition einführen, um die einheitliche Anwendung der Definition in allen Niederlassungen und Filialen zu gewährleisten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Identifikation von notleidenden Risikopositionen auf Ebene der einzelnen Institute und der Bankengruppe einheitlich ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/