+7.4 Einheitliche Anwendung der Definition von „notleidend“
---+164. Die Kreditinstitute sollten angemessene Mechanismen und Verfahren in Übereinstimmung mit …
---+165. Die Richtlinien der Kreditinstitute sollten die einheitliche Behandlung von einzelnen Kunden …
---+166. In Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Ausfalldefinition sollten die Kreditinstitute …
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7.4 Einheitliche Anwendung der Definition von „notleidend“
7.4 Einheitliche Anwendung der Definition von „notleidend“
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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164. Die Kreditinstitute sollten angemessene Mechanismen und Verfahren in Übereinstimmung mit …
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Die Kreditinstitute sollten angemessene Mechanismen und Verfahren in Übereinstimmung mit Abschnitt 8 der EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition einführen, um die einheitliche Anwendung der Definition in allen Niederlassungen und Filialen zu gewährleisten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Identifikation von notleidenden Risikopositionen auf Ebene der einzelnen Institute und der Bankengruppe einheitlich ist.
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165. Die Richtlinien der Kreditinstitute sollten die einheitliche Behandlung von einzelnen Kunden …
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Die Richtlinien der Kreditinstitute sollten die einheitliche Behandlung von einzelnen Kunden und Gruppen verbundener Kunden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, den EBA-Leitlinien zu verbundenen Kunden30 und den EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition sicherstellen. Die Richtlinien der Kreditinstitute sollten auch eine konsistente Beurteilung der zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse zwischen rechtlichen Einheiten innerhalb einer Gruppe verbundener Kunden sicherstellen. Mit Blick auf mögliche Ansteckungseffekte sollten die Kreditinstitute möglichst eine Gruppenperspektive anwenden, wenn sie die Risikoposition eines Kreditnehmers als „notleidend“ einstufen, es sei denn, sie ist von isolierten Rechtsstreitigkeiten betroffen, die nicht mit der Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei zusammenhängen.
30 Leitlinien zu verbundenen Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2017/15).
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166. In Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Ausfalldefinition sollten die Kreditinstitute …
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In Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Ausfalldefinition sollten die Kreditinstitute ein Verzeichnis aller Einstufungskriterien führen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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