+8.1 Abschreibungen von notleidenden Risikopositionen
---+169. In Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis und zur …
---+170. Eine Abschreibung kann vorgenommen werden, bevor rechtliche Schritte gegen den Kreditnehmer …
---+171. Abschreibungen stellen einen Ausbuchungsvorgang dar (IFRS 9.5.4.4). Sollten Barmittel oder …
---+172. Die Kreditinstitute sollten über ausführliche Aufzeichnungen zu sämtlichen NPE-Abschreibungen …

8.1 Abschreibungen von notleidenden Risikopositionen

8.1 Abschreibungen von notleidenden Risikopositionen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
169. In Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis und zur …

In Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste31 sollte die Uneinbringlichkeit von Risikopositionen periodengerecht durch Wertberichtigungen oder Abschreibungen erfasst werden. Kann das Kreditinstitut nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgehen, dass die vertraglichen Zahlungsströme aus der Risikoposition realisierbar sind, sollte dies zur teilweisen oder vollumfänglichen Abschreibung der Risikoposition führen (IFRS 9.B3.2.16.r).


31 Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste von Kreditinstituten (EBA/GL/2017/06).

170. Eine Abschreibung kann vorgenommen werden, bevor rechtliche Schritte gegen den Kreditnehmer …

Eine Abschreibung kann vorgenommen werden, bevor rechtliche Schritte gegen den Kreditnehmer zur Wiedererlangung des geschuldeten Betrags in Gänze vollzogen wurden. Aufgrund der Abschreibung sollte nicht angenommen werden, dass das Kreditinstitut auf den Anspruch auf Wiedererlangung des geschuldeten Betrags verzichtet. Die Entscheidung des Kreditinstituts, auf den Rückzahlungsanspruch zu verzichten, ist ein Schuldenerlass.

171. Abschreibungen stellen einen Ausbuchungsvorgang dar (IFRS 9.5.4.4). Sollten Barmittel oder …

Abschreibungen stellen einen Ausbuchungsvorgang dar (IFRS 9.5.4.4). Sollten Barmittel oder andere Vermögenswerte eingezogen werden, so sollte dies direkt als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

172. Die Kreditinstitute sollten über ausführliche Aufzeichnungen zu sämtlichen NPE-Abschreibungen …

Die Kreditinstitute sollten über ausführliche Aufzeichnungen zu sämtlichen NPE-Abschreibungen auf Portfoliobasis verfügen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/