+185. Die Kreditinstitute sollten den Wert von Immobiliensicherheiten häufig überprüfen, und zwar …

185. Die Kreditinstitute sollten den Wert von Immobiliensicherheiten häufig überprüfen, und zwar …

Die Kreditinstitute sollten den Wert von Immobiliensicherheiten häufig überprüfen, und zwar mindestens gemäß den Vorgaben von Artikel 208 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/