+187. Für diese Indexierung können interne oder externe Indizes herangezogen werden, sofern diese …
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187. Für diese Indexierung können interne oder externe Indizes herangezogen werden, sofern diese …
Für diese Indexierung können interne oder externe Indizes herangezogen werden, sofern diese: - a) regelmäßig überprüft werden und die Ergebnisse dieser Überprüfung dokumentiert und jederzeit verfügbar sind und das Prüfungsintervall und die Governance-Anforderungen in einer vom Leitungsorgan genehmigten Richtlinie eindeutig definiert sind,
- b) eine hinreichende Detailtiefe aufweisen und ihre Methodik für die betreffende Art der Sicherheiten geeignet und angemessen ist,
- c) auf einer hinreichend großen, empirisch belegten Zeitreihe tatsächlicher Immobilientransaktionen basieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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