+189. Die zuständigen Behörden sollten einen gemeinsamen Schwellenwert für die Einzel- und …
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189. Die zuständigen Behörden sollten einen gemeinsamen Schwellenwert für die Einzel- und …
Die zuständigen Behörden sollten einen gemeinsamen Schwellenwert für die Einzel- und Neubewertung der für notleidende Risikopositionen verwendeten Sicherheiten durch einen unabhängigen Sachverständigen definieren. Dieser Schwellenwert sollte für alle Kreditinstitute, die unter die Zuständigkeit der betreffenden Behörde fallen, gelten und offengelegt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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