+190. Nach Maßgabe von Artikel 208 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 229 der Verordnung (EU) Nr. …

190. Nach Maßgabe von Artikel 208 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 229 der Verordnung (EU) Nr. …

Nach Maßgabe von Artikel 208 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 229 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten sämtliche Bewertungen von Immobilien – einschließlich aktualisierter Bewertungen – von unabhängigen und qualifizierten, internen oder externen Sachverständigen durchgeführt werden, die über die zur Durchführung einer solchen Bewertung erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/