+193. Das Kreditinstitut sollte sicherstellen, dass jeder qualifizierte Sachverständige in der …
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193. Das Kreditinstitut sollte sicherstellen, dass jeder qualifizierte Sachverständige in der …
Das Kreditinstitut sollte sicherstellen, dass jeder qualifizierte Sachverständige in der Auswahl: - a) fachlich kompetent ist und wenigstens den Ausbildungsstand vorweisen kann, der auf nationaler Ebene für die Durchführung solcher Gutachten gefordert wird,
- b) über entsprechende technische Fertigkeiten und Erfahrung verfügt, um eine solche Aufgabe auszuführen,
- c) mit den Gesetzen, Verordnungen und Immobilienbewertungsstandards, die für den Sachverständigen und die Aufgabe maßgeblich sind, vertraut und nachweislich in der Lage ist, diese einzuhalten,
- d) über das erforderliche Wissen in Bezug auf den Bewertungsgegenstand, den Immobilienmarkt und den Zweck der Bewertung verfügt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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