+193. Das Kreditinstitut sollte sicherstellen, dass jeder qualifizierte Sachverständige in der …

193. Das Kreditinstitut sollte sicherstellen, dass jeder qualifizierte Sachverständige in der …

Das Kreditinstitut sollte sicherstellen, dass jeder qualifizierte Sachverständige in der Auswahl:

  • a) fachlich kompetent ist und wenigstens den Ausbildungsstand vorweisen kann, der auf nationaler Ebene für die Durchführung solcher Gutachten gefordert wird,
  • b) über entsprechende technische Fertigkeiten und Erfahrung verfügt, um eine solche Aufgabe auszuführen,
  • c) mit den Gesetzen, Verordnungen und Immobilienbewertungsstandards, die für den Sachverständigen und die Aufgabe maßgeblich sind, vertraut und nachweislich in der Lage ist, diese einzuhalten,
  • d) über das erforderliche Wissen in Bezug auf den Bewertungsgegenstand, den Immobilienmarkt und den Zweck der Bewertung verfügt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/