+215. Bei der Veräußerung belasteter Immobilien sollte auch der Zeitraum bis zur Veräußerung …
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215. Bei der Veräußerung belasteter Immobilien sollte auch der Zeitraum bis zur Veräußerung …
Bei der Veräußerung belasteter Immobilien sollte auch der Zeitraum bis zur Veräußerung berücksichtigt werden. Dies sollte auf der Grundlage von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Erfahrungswerten aus gerichtlichen Verfahren auf nationaler Ebene sowie von empirischen Daten erfolgen und mittels eines Rückvergleichs überprüft werden. Diese Berücksichtigung sollte sich auch auf sämtliche Betriebskosten oder Investitionsausgaben erstrecken, die vor dem Veräußerungszeitpunkt anfallen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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