+224. Die Kreditinstitute sollten die bei der Beurteilung des Verwertungserlöses zugrunde gelegten …

224. Die Kreditinstitute sollten die bei der Beurteilung des Verwertungserlöses zugrunde gelegten …

Die Kreditinstitute sollten die bei der Beurteilung des Verwertungserlöses zugrunde gelegten Annahmen gegenüber den zuständigen Behörden begründen können, indem sie auf Anfrage Angaben zum Marktpreis des Objekts, dem Marktpreisabschlag, den veranschlagten Rechtsanwalts-, Gerichts- und Veräußerungskosten und dem angenommenen Zeitraum bis zur Verwertung machen können. Die Kreditinstitute sollten sowohl ihre qualitativen als auch ihre quantitativen Annahmen vollständig rechtfertigen und die bestimmenden Faktoren für ihre Erwartungen anhand aktueller und früherer Erfahrungen erläutern können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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