+230. Als Rettungserwerbe in Besitz genommene Vermögenswerte sollten zu dem niedrigeren der beiden …
|
230. Als Rettungserwerbe in Besitz genommene Vermögenswerte sollten zu dem niedrigeren der beiden …
Als Rettungserwerbe in Besitz genommene Vermögenswerte sollten zu dem niedrigeren der beiden folgenden Werte angesetzt werden: - a) dem Buchwert der maßgeblichen finanziellen Vermögenswerte, wobei der in Besitz genommene oder zur Zahlung der Verbindlichkeit erhaltene Vermögenswert als Sicherheit behandelt wird,
- b) dem beizulegenden Zeitwert des wieder in Besitz genommenen Vermögenswerts, abzüglich der Veräußerungskosten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|