+230. Als Rettungserwerbe in Besitz genommene Vermögenswerte sollten zu dem niedrigeren der beiden …

230. Als Rettungserwerbe in Besitz genommene Vermögenswerte sollten zu dem niedrigeren der beiden …

Als Rettungserwerbe in Besitz genommene Vermögenswerte sollten zu dem niedrigeren der beiden folgenden Werte angesetzt werden:

  • a) dem Buchwert der maßgeblichen finanziellen Vermögenswerte, wobei der in Besitz genommene oder zur Zahlung der Verbindlichkeit erhaltene Vermögenswert als Sicherheit behandelt wird,
  • b) dem beizulegenden Zeitwert des wieder in Besitz genommenen Vermögenswerts, abzüglich der Veräußerungskosten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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