+239. Verhältnismäßigkeit im Sinne der aufsichtlichen Bewertung der Strategie für notleidende …

239. Verhältnismäßigkeit im Sinne der aufsichtlichen Bewertung der Strategie für notleidende …

Verhältnismäßigkeit im Sinne der aufsichtlichen Bewertung der Strategie für notleidende Risikopositionen eines kleineren und weniger komplexen Kreditinstituts (z. B. eines Kreditinstituts der SREP-Kategorie 3 oder 434 ) kann durch Angleichung der Bewertung an das SREP-Überwachungsmodell erreicht werden, wodurch ein risikobasierter Ansatz für die Aufsichtstätigkeit sichergestellt und die Systemrelevanz international tätiger und inländischer Institute berücksichtigt werden.


34 S. Abschnitt 2.1.1 „Kategorisierung von Instituten“ der EBA-Leitlinien zu SREP (EBA/GL/2014/13).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/