+239. Verhältnismäßigkeit im Sinne der aufsichtlichen Bewertung der Strategie für notleidende …
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239. Verhältnismäßigkeit im Sinne der aufsichtlichen Bewertung der Strategie für notleidende …
Verhältnismäßigkeit im Sinne der aufsichtlichen Bewertung der Strategie für notleidende Risikopositionen eines kleineren und weniger komplexen Kreditinstituts (z. B. eines Kreditinstituts der SREP-Kategorie 3 oder 434 ) kann durch Angleichung der Bewertung an das SREP-Überwachungsmodell erreicht werden, wodurch ein risikobasierter Ansatz für die Aufsichtstätigkeit sichergestellt und die Systemrelevanz international tätiger und inländischer Institute berücksichtigt werden.
34 S. Abschnitt 2.1.1 „Kategorisierung von Instituten“ der EBA-Leitlinien zu SREP (EBA/GL/2014/13).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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