+24. Die Einhaltung dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Originator oder der ursprüngliche …
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24. Die Einhaltung dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Originator oder der ursprüngliche …
Die Einhaltung dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der Originator oder der ursprüngliche Kreditgeber zum Zeitpunkt der Auswahl der verbrieften Risikopositionen oder zum genauen Zeitpunkt ihrer Verbriefung ähnliche Risikopositionen in ihrer Bilanz halten, und auch nicht, dass zum Zeitpunkt der Originierung der verbrieften Risikopositionen ähnliche Risikopositionen originiert wurden. Offenlegung wesentlicher Änderungen gegenüber früheren Vergabestandards
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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