+26. Folgende Änderungen an Vergabestandards sind als wesentlich anzusehen: (a) Änderungen mit …
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26. Folgende Änderungen an Vergabestandards sind als wesentlich anzusehen: (a) Änderungen mit …
Folgende Änderungen an Vergabestandards sind als wesentlich anzusehen: - (a) Änderungen mit Auswirkungen auf die Anforderung der Ähnlichkeit der Vergabestandards, die in der Delegierten Verordnung zur Homogenität der zugrunde liegenden Risikopositionen gemäß Artikel 20 Absatz 8 und Artikel 24 Absatz 15 der Verordnung (EU) 2017/2402 näher ausgeführt wird;
- (b) Änderungen mit wesentlichen Auswirkungen auf das gesamte Kreditrisiko oder die erwartete durchschnittliche Wertentwicklung des Portfolios der zugrunde liegenden Risikopositionen, ohne dass sich daraus wesentlich andere Bewertungsansätze für das mit den zugrunde liegenden Risikopositionen verbundene Kreditrisiko ergeben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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