+32. Institute sollten über klare Richtlinien für die Bewertung der Wirkung einer Absicherung ohne …

32. Institute sollten über klare Richtlinien für die Bewertung der Wirkung einer Absicherung ohne …

Institute sollten über klare Richtlinien für die Bewertung der Wirkung einer Absicherung ohne Sicherheitsleistung auf die Risikoparameter verfügen. Die Richtlinien sollten mit ihren internen Risikomanagementpraktiken in Einklang stehen und die Anforderungen gemäß Artikel 183 Absatz 2 und Artikel 183 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie die in diesen Leitlinien präzisierten Anforderungen widerspiegeln. Institute sollten in diesen Richtlinien klar festlegen, welche der in Absatz 31 beschriebenen spezifischen Methoden für jedes einzelne Ratingsystem verwendet wird, und diese Richtlinien im Verlauf der Zeit konsistent anwenden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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