+34. Wenn Institute den in Absatz 31(a)(i) dargelegten Modellierungsansatz anwenden, sollten sie …
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34. Wenn Institute den in Absatz 31(a)(i) dargelegten Modellierungsansatz anwenden, sollten sie …
Wenn Institute den in Absatz 31(a)(i) dargelegten Modellierungsansatz anwenden, sollten sie prüfen und gegebenenfalls in konservativer Weise in den LGD-Schätzungen die folgenden Elemente berücksichtigen: - (a) etwaige Währungsinkongruenzen zwischen der zugrunde liegenden Verbindlichkeit und der Absicherung ohne Sicherheitsleistung;
- (b) der Umfang, in dem die Fähigkeit des Garantiegebers zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung unter der Vereinbarung über die Absicherung ohne Sicherheitsleistung mit der Fähigkeit des Schuldners zur Rückzahlung korreliert ist;
- (c) der Status des Garantiegebers als ausgefallen und seine daraus resultierende verringerte Fähigkeit zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung unter der Absicherung ohne Sicherheitsleistung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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