+41. Wenn Institute die Risikoparameter in einzelnen Fällen anpassen, indem die Absicherung ohne …
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41. Wenn Institute die Risikoparameter in einzelnen Fällen anpassen, indem die Absicherung ohne …
Wenn Institute die Risikoparameter in einzelnen Fällen anpassen, indem die Absicherung ohne Sicherheitsleistung unter Verwendung von Abänderungen gemäß Absatz 31(a)(iii) berücksichtigt wird, sollten die Institute begründen können, dass die Art und die Merkmale der Absicherung ohne Sicherheitsleistung nicht die Verwendung der in Absatz 31(a)(i), 31(a)(ii) oder 31(b) beschriebenen Methoden, welche die Wirkung der Kreditrisikominderung durch die Absicherung ohne Sicherheitsleistung widerspiegeln, erlauben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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