+43. Für die Zwecke der Anwendung des Risikoparametersubstitutionsansatzes und der Berechnung der …

43. Für die Zwecke der Anwendung des Risikoparametersubstitutionsansatzes und der Berechnung der …

Für die Zwecke der Anwendung des Risikoparametersubstitutionsansatzes und der Berechnung der Risikogewichtsuntergrenze, falls Institute von der zuständigen Behörde nicht die Erlaubnis erhalten haben, eigene LGD-Schätzungen gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für vergleichbare direkte Risikopositionen gegenüber dem Garantiegeber zu verwenden, sollten Institute gemäß Artikel 161 Absatz 1 dieser Verordnung festgelegte LGD-Werte für die Herleitung der LGD einer vergleichbaren direkten Risikoposition gegenüber dem Garantiegeber verwenden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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