+52. Die Institute sollten sicherstellen, dass alle gehebelten Transaktionen anhand des …
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52. Die Institute sollten sicherstellen, dass alle gehebelten Transaktionen anhand des …
Die Institute sollten sicherstellen, dass alle gehebelten Transaktionen anhand des Risikoappetits sowie der Strategien und Grundsätze der Institute angemessen geprüft und von den relevanten Kreditentscheidern genehmigt werden. Für mit Syndizierungs- und mit besonderen Kreditvergaberisiken verbundene Transaktionen sollten besondere Genehmigungsanforderungen und Prozesse bestehen. 4.3.3 Technologiegestützte Innovationen für die Kreditvergabe
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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