+52. Die Institute sollten sicherstellen, dass alle gehebelten Transaktionen anhand des …

52. Die Institute sollten sicherstellen, dass alle gehebelten Transaktionen anhand des …

Die Institute sollten sicherstellen, dass alle gehebelten Transaktionen anhand des Risikoappetits sowie der Strategien und Grundsätze der Institute angemessen geprüft und von den relevanten Kreditentscheidern genehmigt werden. Für mit Syndizierungs- und mit besonderen Kreditvergaberisiken verbundene Transaktionen sollten besondere Genehmigungsanforderungen und Prozesse bestehen.

4.3.3 Technologiegestützte Innovationen für die Kreditvergabe

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/