+61. Die Dateninfrastruktur sollte einen so hohen Detaillierungsgrad aufweisen, dass die …
|
61. Die Dateninfrastruktur sollte einen so hohen Detaillierungsgrad aufweisen, dass die …
Die Dateninfrastruktur sollte einen so hohen Detaillierungsgrad aufweisen, dass die spezifischen Informationen zu einzelnen Krediten, insbesondere die konkreten zum Zeitpunkt der Kreditvergabe angewandten Kreditvergabekriterien, abgebildet werden. Auf diese Weise können die Daten zum Kreditnehmer mit den Daten zu den Sicherheiten verknüpft werden. Zudem werden damit eine wirksame Überwachung des Kreditrisikos (siehe Abschnitt 8), eine effektive Überprüfung, eine Messung der operativen und kreditbezogenen Performance und Effizienz sowie die Nachverfolgung von Abweichungen von den Strategien, Ausnahmen und Aufhebungen (z. B. der Kredit-/Transaktionsratings oder der Bewertung) gewährleistet.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|