+65. Im Rahmen für Kreditentscheidungen sollten die Entscheidungsbefugnisse und -beschränkungen …

65. Im Rahmen für Kreditentscheidungen sollten die Entscheidungsbefugnisse und -beschränkungen …

Im Rahmen für Kreditentscheidungen sollten die Entscheidungsbefugnisse und -beschränkungen jedes Entscheiders klar beschrieben sein, ebenso der etwaige Einsatz automatisierter Modelle für Kreditentscheidungen unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4.3.4 niedergelegten Kriterien für solche Modelle. Die diesbezüglichen Befugnisse und Beschränkungen sollten den Merkmalen des Kreditportfolios, darunter den Konzentrations- und Diversifizierungszielen, in Bezug auf Geschäftsfelder, Regionen, Branchen und Produkte Rechnung tragen und auch die Kreditlimits und Obergrenzen für Engagements berücksichtigen. In bestimmten Fällen sollten Institute übertragene Befugnisse befristen oder den Umfang delegierter Kreditgenehmigungen begrenzen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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