+4.4 Kreditentscheidungen
---+63. Die Institute sollten einen klaren und gut dokumentierten Rahmen für Kreditentscheidungen …
---+64. Die Struktur der Kreditentscheider sollte dem Kreditrisikoappetit sowie den Strategien und …
---+65. Im Rahmen für Kreditentscheidungen sollten die Entscheidungsbefugnisse und -beschränkungen …
---+66. Bei der Übertragung von Befugnissen für Kreditentscheidungen (einschließlich Limits) an …
---+67. Der Rahmen für Kreditentscheidungen sollte der Risikoperspektive im Entscheidungsprozess …
---+68. Des Weiteren sollten im Rahmen für Kreditentscheidungen die Arbeitsmodalitäten der …
---+69. Wenn die Institute dem Leiter der Risikomanagementfunktion in Bezug auf positive …
---+70. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Entscheidungen der Kreditentscheider entsprechend …
---+71. Ungeachtet der Governance-Strukturen, die Institute zur Operationalisierung des Rahmens für …

4.4 Kreditentscheidungen

4.4 Kreditentscheidungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
63. Die Institute sollten einen klaren und gut dokumentierten Rahmen für Kreditentscheidungen …

Die Institute sollten einen klaren und gut dokumentierten Rahmen für Kreditentscheidungen einführen, der eine klare und solide Struktur für die diesbezüglichen internen Entscheidungsbefugnisse vorgibt, einschließlich der Hierarchie der Kreditentscheider, ihrer Stellung in der organisatorischen und betrieblichen Struktur des Instituts und ihrer Berichtspflichten.

64. Die Struktur der Kreditentscheider sollte dem Kreditrisikoappetit sowie den Strategien und …

Die Struktur der Kreditentscheider sollte dem Kreditrisikoappetit sowie den Strategien und Limits für Kredite entsprechen und auf das Geschäftsmodell der Institute abgestimmt sein. Die Einordnung der Kreditentscheider in die organisatorische und geschäftliche Struktur sollte der Abstufung des Kreditrisikoappetits und der Kreditlimits innerhalb der Organisation entsprechen und auf objektiven Kriterien einschließlich Risikoindikatoren basieren.

65. Im Rahmen für Kreditentscheidungen sollten die Entscheidungsbefugnisse und -beschränkungen …

Im Rahmen für Kreditentscheidungen sollten die Entscheidungsbefugnisse und -beschränkungen jedes Entscheiders klar beschrieben sein, ebenso der etwaige Einsatz automatisierter Modelle für Kreditentscheidungen unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4.3.4 niedergelegten Kriterien für solche Modelle. Die diesbezüglichen Befugnisse und Beschränkungen sollten den Merkmalen des Kreditportfolios, darunter den Konzentrations- und Diversifizierungszielen, in Bezug auf Geschäftsfelder, Regionen, Branchen und Produkte Rechnung tragen und auch die Kreditlimits und Obergrenzen für Engagements berücksichtigen. In bestimmten Fällen sollten Institute übertragene Befugnisse befristen oder den Umfang delegierter Kreditgenehmigungen begrenzen.

66. Bei der Übertragung von Befugnissen für Kreditentscheidungen (einschließlich Limits) an …

Bei der Übertragung von Befugnissen für Kreditentscheidungen (einschließlich Limits) an Mitarbeiter sollten die Institute die Besonderheiten der dieser individuellen Entscheidungsbefugnis unterliegenden Kreditfazilitäten berücksichtigen, einschließlich ihrer Größe und Komplexität sowie der Arten und Risikoprofile der Kreditnehmer. Außerdem sollten die Institute sicherstellen, dass die betreffenden Mitarbeiter im Hinblick auf die ihnen übertragenen Befugnisse ausreichend qualifiziert sind und über die erforderliche Expertise und einen angemessenen Rang verfügen.

67. Der Rahmen für Kreditentscheidungen sollte der Risikoperspektive im Entscheidungsprozess …

Der Rahmen für Kreditentscheidungen sollte der Risikoperspektive im Entscheidungsprozess Rechnung tragen. Außerdem sollte er die Besonderheiten der Kreditprodukte und der Kreditnehmer berücksichtigen, einschließlich der Art des Produkts, des Umfangs der Kreditfazilität oder der Höhe des Limits sowie des Risikoprofils des Kreditnehmers.

68. Des Weiteren sollten im Rahmen für Kreditentscheidungen die Arbeitsmodalitäten der …

Des Weiteren sollten im Rahmen für Kreditentscheidungen die Arbeitsmodalitäten der Kreditausschüsse und die Aufgaben ihrer Mitglieder festgelegt werden, einschließlich ggf. Aspekten wie Abstimmungsverfahren (Einstimmigkeit oder einfache Stimmenmehrheit).

69. Wenn die Institute dem Leiter der Risikomanagementfunktion in Bezug auf positive …

Wenn die Institute dem Leiter der Risikomanagementfunktion in Bezug auf positive Kreditentscheidungen bestimmte Vetorechte einräumen, sollten sie erwägen, auch andere Mitarbeiter der Risikomanagementfunktion mit solchen Vetorechten auszustatten, um sicherzustellen, dass ein Veto ggf. auf allen Ebenen des Kreditentscheidungsprozesses unterhalb des Leitungsorgans ausgeübt werden kann. Die Institute sollten den Umfang dieser Vetorechte, die Eskalations- oder Widerspruchsverfahren und die Art der Einbeziehung des Leitungsorgans festlegen.

4.4.1 Objektivität und Unvoreingenommenheit bei Kreditentscheidungen

70. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Entscheidungen der Kreditentscheider entsprechend …

Die Institute sollten sicherstellen, dass die Entscheidungen der Kreditentscheider entsprechend den EBA-Leitlinien zur internen Governance unvoreingenommen und objektiv sind und nicht durch Interessenkonflikte beeinträchtigt werden. Insbesondere sollten die Institute für die Zwecke dieser Leitlinien sicherstellen, dass eine an Kreditentscheidungen beteiligte Person,

  • z. B. ein Mitarbeiter oder ein Mitglied des Leitungsorgans, in folgenden Situationen aus Kreditentscheidungen ausgeschlossen wird:
  • a. Eine an Kreditentscheidungen beteiligte Person unterhält eine private oder berufliche Beziehung (außerhalb der beruflichen Beziehung in Vertretung des Instituts) mit dem Kreditnehmer.
  • b. Eine an Kreditentscheidungen beteiligte Person verbindet mit dem Kreditnehmer ein wirtschaftliches oder sonstiges – direktes oder indirektes, reales oder potenzielles, finanzielles oder nicht finanzielles – Interesse.
  • c. Eine an Kreditentscheidungen beteiligte Person kann in unzulässiger Weise auf den Kreditnehmer politischen Einfluss nehmen oder unterhält eine politische Beziehung mit ihm.
71. Ungeachtet der Governance-Strukturen, die Institute zur Operationalisierung des Rahmens für …

Ungeachtet der Governance-Strukturen, die Institute zur Operationalisierung des Rahmens für Kreditentscheidungen einführen, sollten sie über Strategien, Verfahren und organisatorische Kontrollen verfügen, mit denen die Objektivität und Unvoreingenommenheit im Kreditentscheidungsprozess sichergestellt wird. Diese Strategien, Verfahren und organisatorischen Kontrollen einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen sollten klar definiert und allen Beteiligten vertraut sein und sich auf alle potenziellen Interessenkonflikte erstrecken. Die Institute sollten eine wirksame Aufsicht über die von den Kreditentscheidern getroffenen Entscheidungen einschließlich der Kreditvergabe gewährleisten, um deren Objektivität und Unvoreingenommenheit sicherzustellen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/