+84. Vor dem Abschluss eines Darlehensvertrags sollten die Institute und Kreditgeber über …

84. Vor dem Abschluss eines Darlehensvertrags sollten die Institute und Kreditgeber über …

Vor dem Abschluss eines Darlehensvertrags sollten die Institute und Kreditgeber über ausreichende, genaue und aktuelle Informationen und Daten verfügen, um die Kreditwürdigkeit und das Risikoprofil des Kreditnehmers zu beurteilen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/