+87. Unter Berücksichtigung der in der Verordnung (EU) 2016/679 niedergelegten Anforderungen können …
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87. Unter Berücksichtigung der in der Verordnung (EU) 2016/679 niedergelegten Anforderungen können …
Unter Berücksichtigung der in der Verordnung (EU) 2016/679 niedergelegten Anforderungen können Institute und Kreditgeber bereits verfügbare Informationen und Daten über bestehende Kunden und Kreditnehmer heranziehen, sofern diese Informationen und Daten relevant und aktuell sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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