+130. Im Falle von Darlehen an Holdinggesellschaften sollten die Institute bei der Bewertung der …

130. Im Falle von Darlehen an Holdinggesellschaften sollten die Institute bei der Bewertung der …

Im Falle von Darlehen an Holdinggesellschaften sollten die Institute bei der Bewertung der Finanzlage sowohl die Tochterunternehmen als getrennte Einheiten, z. B. auf konsolidierter Ebene, als auch als Bestandteile eines einzigen Unternehmens bewerten, wenn die Holdinggesellschaft selbst kein operatives Unternehmen ist oder wenn den Instituten keine Garantien der operativen Unternehmen gegenüber der Holdinggesellschaft vorliegen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/