+166. Enthält der Darlehensvertrag Garantien von Dritten irgendeiner Art, sollten die Institute das …

166. Enthält der Darlehensvertrag Garantien von Dritten irgendeiner Art, sollten die Institute das …

Enthält der Darlehensvertrag Garantien von Dritten irgendeiner Art, sollten die Institute das von diesen Garantien vorgesehene Schutzniveau prüfen und, sofern relevant, eine Kreditwürdigkeitsprüfung des Garantiegebers durchführen, wobei sie je nach Art der Garantie – natürliche Person oder Unternehmen – die einschlägigen Bestimmungen dieser Leitlinien anwenden. Die Kreditwürdigkeitsprüfung des Garantiegebers sollte der Höhe der Garantie für das Darlehen und der Art des Garantiegebers angemessen sein.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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