+167. Werden bei den syndizierten Kreditvergabe- oder Projektfinanzierungsgeschäften die …

167. Werden bei den syndizierten Kreditvergabe- oder Projektfinanzierungsgeschäften die …

Werden bei den syndizierten Kreditvergabe- oder Projektfinanzierungsgeschäften die Zahlungsströme über einen Dritten an die Transaktionen (z. B. einen benannten Agenten) weitergegeben, sollten die Institute (oder die beauftragten Konsortialführer oder deren benannte Agenten) die Solidität des Agenten bewerten. Bei grenzüberschreitenden Kreditvergabe- oder Projektfinanzierungsgeschäften sollte nur der Agent Bürgschaften, Akkreditive oder ähnliche Urkunden im Namen des Lieferanten der Transaktion ausstellen.

5.2.7 Finanzierung von Gewerbeimmobilien

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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