+168. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers im Zusammenhang mit der Finanzierung …

168. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers im Zusammenhang mit der Finanzierung …

Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers im Zusammenhang mit der Finanzierung von Gewerbeimmobilien sollten die Institute zusätzlich zu den allgemeinen Kriterien der Kreditwürdigkeitsprüfung, die in den Abschnitten 5.2.5 und 5.2.6 niedergelegt sind, die spezifischen Kriterien aus diesem Abschnitt anwenden. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers zwecks Kreditvergabe für Gewerbeimmobilien an den Kreditnehmer, dem die Immobilie gehört und der sie für gewerbliche Zwecke nutzt, sollten die Institute nur die Kriterien aus den Abschnitten 5.2.5 und 5.2.6 anwenden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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