+186. Bei Schiffbaudarlehen sollten die Institute feststellen, ob der Kreditnehmer über Folgendes …
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186. Bei Schiffbaudarlehen sollten die Institute feststellen, ob der Kreditnehmer über Folgendes …
Bei Schiffbaudarlehen sollten die Institute feststellen, ob der Kreditnehmer über Folgendes verfügt: - a. einen plausiblen Geschäftsplan, einschließlich einer Begründung der Entwicklung und einer Projektion aller verbundenen Kosten, der von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft wurde;
- b. Zugang zu Schiffbauern, Schiffbau- und anderen Ingenieuren sowie Schiffbauunternehmern;
- c. alle für den Bau erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen oder die Fähigkeit, diese im Verlauf des Projekts in der Zukunft zu beschaffen.
5.2.11 Projektfinanzierung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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