+186. Bei Schiffbaudarlehen sollten die Institute feststellen, ob der Kreditnehmer über Folgendes …

186. Bei Schiffbaudarlehen sollten die Institute feststellen, ob der Kreditnehmer über Folgendes …

Bei Schiffbaudarlehen sollten die Institute feststellen, ob der Kreditnehmer über Folgendes verfügt:

  • a. einen plausiblen Geschäftsplan, einschließlich einer Begründung der Entwicklung und einer Projektion aller verbundenen Kosten, der von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft wurde;
  • b. Zugang zu Schiffbauern, Schiffbau- und anderen Ingenieuren sowie Schiffbauunternehmern;
  • c. alle für den Bau erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen oder die Fähigkeit, diese im Verlauf des Projekts in der Zukunft zu beschaffen.

5.2.11 Projektfinanzierung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/