+203. Zum Zwecke der Bepreisung und Messung der Rentabilität, einschließlich Querfinanzierung …

203. Zum Zwecke der Bepreisung und Messung der Rentabilität, einschließlich Querfinanzierung …

Zum Zwecke der Bepreisung und Messung der Rentabilität, einschließlich Querfinanzierung zwischen Darlehen oder Unternehmenseinheiten/Geschäftsfeldern, sollten die Institute risikoadjustierte Leistungsindikatoren in einer Weise berücksichtigen und anwenden, die der Größe, Art und Komplexität des Darlehens und dem Risikoprofil des Kreditnehmers angemessen ist. Solche Leistungsindikatoren könnten den Geschäftswertbeitrag (Economic Value Added – EVA), die Rendite des risikoadjustierten Eigenkapitals (Return on Risk-Adjusted Capital – RORAC) und die risikoadjustierte Kapitalrendite (Risk-Adjusted Return on Capital – RAROC), den Ertrag auf die risikogewichteten Aktiva (Return on Risk-Weighted Assets – RORWA), die Gesamtkapitalrentabilität (Return on Total Assets – ROTA) und andere für die Merkmale des Darlehens relevante Indikatoren umfassen. Risikoadjustierte Leistungsindikatoren können auch von den Kapitalplanungsstrategien und -richtlinien der Institute abhängen und diese widerspiegeln.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/