+6. Bepreisung
---+199. Die Preisrahmen sollten dem Risikoappetit und den Geschäftsstrategien der Institute …
---+200. Die Institute sollten in Erwägung ziehen, je nach Art der Darlehen und Kreditnehmer …
---+201. Die Institute sollten spezifische Bepreisungsansätze für Förderdarlehen festlegen, wenn die in …
---+202. Die Institute sollten bei der Kreditbepreisung alle relevanten Kosten bis zum nächsten …
---+203. Zum Zwecke der Bepreisung und Messung der Rentabilität, einschließlich Querfinanzierung …
---+204. Die Institute sollten den zugrunde liegenden Kostenaufteilungsrahmen transparent dokumentieren …
---+205. Die Institute sollten Transaktionsinstrumente zwecks Vorabbewertung und eine regelmäßige …

6. Bepreisung

6. Bepreisung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
199. Die Preisrahmen sollten dem Risikoappetit und den Geschäftsstrategien der Institute …

Die Preisrahmen sollten dem Risikoappetit und den Geschäftsstrategien der Institute, einschließlich Rentabilitäts- und Risikoperspektive, entsprechen. Die Kreditbepreisung sollte auch an die Merkmale des Kreditprodukts geknüpft sein und dem Wettbewerb und den Marktbedingungen Rechnung tragen. Zudem sollten die Institute ihren Bepreisungsansatz von der Art und Bonität des Kreditnehmers sowie ggf. von dessen Risikograd (bei individueller Bepreisung) abhängig machen. Sie sollten sicherstellen, dass der Preisrahmen gut dokumentiert ist und durch geeignete Governance-Strukturen (z. B. Preisbildungsausschuss) unterstützt wird, die für die Aufrechterhaltung des allgemeinen Preisrahmens und ggf. für einzelne Preisentscheidungen zuständig sind.

200. Die Institute sollten in Erwägung ziehen, je nach Art der Darlehen und Kreditnehmer …

Die Institute sollten in Erwägung ziehen, je nach Art der Darlehen und Kreditnehmer verschiedene Preisrahmen zu verwenden. Für Verbraucher sowie Kleinst- und kleine Unternehmen sollte eine vorrangig portfolio- oder produktbasierte Bepreisung erfolgen, während sie bei mittleren und großen Unternehmen stärker auf die Transaktion und das Darlehen ausgerichtet sein sollte.

201. Die Institute sollten spezifische Bepreisungsansätze für Förderdarlehen festlegen, wenn die in …

Die Institute sollten spezifische Bepreisungsansätze für Förderdarlehen festlegen, wenn die in diesem Abschnitt genannten risikobasierten und leistungsbezogenen Erwägungen nicht in vollem Umfang anwendbar sind.

202. Die Institute sollten bei der Kreditbepreisung alle relevanten Kosten bis zum nächsten …

Die Institute sollten bei der Kreditbepreisung alle relevanten Kosten bis zum nächsten Anpassungs- oder Fälligkeitstermin abwägen und berücksichtigen, einschließlich:

  • a. Kapitalkosten (unter Berücksichtigung von aufsichtlichem und ökonomischem Kapital), die sich aus der bestehenden Kapitalallokation entsprechend der festgelegten Verteilung (z. B. Region, Geschäftsfeld und Produkt) ergeben sollten;
  • b. Finanzierungskosten, die den wesentlichen Merkmalen des Darlehens (z. B. dessen voraussichtlicher Laufzeit) entsprechen sollten, wobei nicht nur die Vertragsbedingungen, sondern auch Annahmen hinsichtlich des Verhaltens (z. B. Vorauszahlungsrisiko) zu berücksichtigen sind;
  • c. Betriebs- und Verwaltungskosten, die sich aus der Kostenaufteilung ergeben sollten;
  • d. Kreditrisikokosten, die für verschiedene homogene Risikogruppen berechnet werden, wobei bisherige Erfahrungen mit dem Eintreten von Kreditrisikoverlusten berücksichtigt und ggf. Modelle der erwarteten Verluste verwendet werden können;
  • e. sonstiger tatsächlicher Kosten, die mit dem betreffenden Darlehen verbunden sind, ggf. einschließlich steuerlicher Erwägungen;
  • f. Wettbewerbs- und Marktbedingungen, insbesondere in Bezug auf Kreditsegmente und bestimmte Kreditprodukte.
203. Zum Zwecke der Bepreisung und Messung der Rentabilität, einschließlich Querfinanzierung …

Zum Zwecke der Bepreisung und Messung der Rentabilität, einschließlich Querfinanzierung zwischen Darlehen oder Unternehmenseinheiten/Geschäftsfeldern, sollten die Institute risikoadjustierte Leistungsindikatoren in einer Weise berücksichtigen und anwenden, die der Größe, Art und Komplexität des Darlehens und dem Risikoprofil des Kreditnehmers angemessen ist. Solche Leistungsindikatoren könnten den Geschäftswertbeitrag (Economic Value Added – EVA), die Rendite des risikoadjustierten Eigenkapitals (Return on Risk-Adjusted Capital – RORAC) und die risikoadjustierte Kapitalrendite (Risk-Adjusted Return on Capital – RAROC), den Ertrag auf die risikogewichteten Aktiva (Return on Risk-Weighted Assets – RORWA), die Gesamtkapitalrentabilität (Return on Total Assets – ROTA) und andere für die Merkmale des Darlehens relevante Indikatoren umfassen. Risikoadjustierte Leistungsindikatoren können auch von den Kapitalplanungsstrategien und -richtlinien der Institute abhängen und diese widerspiegeln.

204. Die Institute sollten den zugrunde liegenden Kostenaufteilungsrahmen transparent dokumentieren …

Die Institute sollten den zugrunde liegenden Kostenaufteilungsrahmen transparent dokumentieren und überprüfen. Sie sollten eine gerechte Kostenverteilung innerhalb der Organisation festlegen, um sicherzustellen, dass die Geschäftsfelder und nach Möglichkeit auch die Einzeldarlehen die dem eingegangenen Risiko entsprechende und erwartete Rendite korrekt widerspiegeln.

205. Die Institute sollten Transaktionsinstrumente zwecks Vorabbewertung und eine regelmäßige …

Die Institute sollten Transaktionsinstrumente zwecks Vorabbewertung und eine regelmäßige nachträgliche Überwachung einführen, um das Transaktionsrisiko, die Preisgestaltung und die erwartete Gesamtrentabilität auf einer geeigneten Ebene zu verknüpfen, einschließlich Geschäftsfeldern und Produktlinien. Alle wesentlichen Transaktionen, die mit geringeren Kosten verbunden sind, sollten im Einklang mit den Strategien und Verfahren des Instituts gemeldet und ordnungsgemäß begründet werden. Der Überwachungsprozess sollte einen Beitrag zur Überprüfung der Angemessenheit des allgemeinen Preisrahmens aus Geschäfts- und Risikoperspektive liefern. Bei Bedarf sollten die Institute Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Zielvorgaben und des Risikoappetits sicherzustellen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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